Allgemeine Dienstleistungsbedingungen

 

Parkordnung

Die Parkordnung des Parkplatzes Parkolómester (Széchenyi út 153/B) (nachfolgend „Parkordnung“) dient dazu, dass Kissné Pethő Katalin, Einzelunternehmerin, als Dienstleisterin (nachfolgend „Dienstleister“) die Bedingungen für den Betrieb des Parkplatzes sowie für sämtliche Park- und sonstigen Dienstleistungen festlegt.

Dies gilt insbesondere für den Erwerb von Parktickets über die von ihr betriebene Website www.parkolomester.hu (nachfolgend „Website“) sowie für die am Betriebsstandort in Anspruch genommenen Dienstleistungen.

Die Parkordnung ist integraler Bestandteil der Datenschutzerklärung sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

 

I. Teil    

Angaben zum Parkplatzbetreiber

Registrierungsnummer585566036
FirmennameKissné Pethő Katalin egyéni vállalkozó
KurzbezeichnungKissné Pethő Katalin, Einzelunternehmerin
Fremdsprachige BezeichnungKeine fremdsprachige Bezeichnung eingetragen
SitzlandUngarn
GeschäftssitzH-4032 Debrecen, Borbíró tér 2.
Steuernummer48263762-1-29
Kontonummer11738008-21542307-00000000
IBANHU81117380082154230700000000
BIC / SWIFTOTPVHUHB
Bank OTP Budapest, 1051 Budapest, Nádor utca 16.
RegisterbehördeDokumentenamt Debrecen

Tárhelyszolgáltató adatai

NévNet Világ Technology - Varga Jácint e.v.
Ügyfélszolgálat3700 Kazincbarcika Egressy Béni út 26.
Telefonszám06 (48) 952 374
Adószám57582232-1-25
Nyilvántartásba vételi szám56224061
E-mail címeinfo@net-vilag.hu
Ügyfélszolgálat nyitvatartásHétfő - Péntek 10:00 - 16:00
Honlapwww.technology.net-vilag.hu

 

Parkordnung

Allgemeine Bestimmungen

 

1. Allgemeine Bestimmungen

 

1.1. Die vorliegende Parkordnung gilt auf dem Parkplatz von Parkolómester (Adresse: 2220 Vecsés, Széchenyi út 153/B.). Diese Regelungen gelten für alle Personen, die das Parkplatzgelände betreten, einschließlich der Fahrgäste sowie sonstiger Personen, die das Gelände aus anderen Gründen aufsuchen.

1.2. Beim Befahren des von der Einzelunternehmerin Kissné Pethő Katalin (nachfolgend: „Dienstleister / Betreiber“) betriebenen Parkplatzgeländes oder bei einer Online-Buchung werden die Bedingungen der Parkplatznutzung durch die vorliegende Parkordnung sowie durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bestimmt.

1.3. Der Parkvertrag kommt durch das Eintreten einer der folgenden Bedingungen zustande:

  • Bei einer Online-Buchung mit dem Zeitpunkt der Bestätigung der Buchung.
  • Bei einer Anreise vor Ort mit dem Zeitpunkt des Durchfahrens der Schranke bzw. des Tores oder mit der Übernahme der Parkkarte.

1.4. Informationen über die angebotenen Parkdienstleistungen sowie über den Außenparkplatz sind auf der Webseite
www.parkolómester.hu verfügbar.

1.5. Die Annahme dieser Parkordnung ist Voraussetzung für die Reservierung eines Parkplatzes. Der Dienstleister ist berechtigt, diese Parkordnung jederzeit einseitig zu ändern.

1.6. Der vom Dienstleister betriebene Parkplatz stellt keinen offiziell von einer Gemeinde ausgewiesenen öffentlichen Parkplatz dar. Daher finden kommunale Vorschriften sowie damit verbundene Gebührenregelungen keine Anwendung. Das ausschließliche Recht zur Festlegung und Änderung der Parkgebühren steht der Einzelunternehmerin Kissné Pethő Katalin zu.

 

2. Parkplatzreservierung

 

2.1. Die Online-Reservierung von Parkplätzen ist über die Webseite www.parkolómester.hu oder deren Unterseiten möglich.

2.2. Mit einem registrierten Benutzerkonto können – abhängig von der verfügbaren Kapazität – mehrere Parkplätze reserviert werden. Zusätzlich zur Parkplatzreservierung können im Voraus erworbene Parktickets, Autowaschtickets oder Transfertickets gekauft werden. Diese Tickets dürfen ausschließlich auf dem Parkplatzgelände und für die vom Dienstleister angebotenen Leistungen verwendet werden.

2.3. Im Voraus erworbene Tickets:

  • sind nicht übertragbar,
  • dürfen ausschließlich vom ursprünglichen Käufer oder von einer durch diesen nachweislich autorisierten Person verwendet werden,
  • der Dienstleister ist berechtigt, bei der Nutzung eines Tickets einen Identitätsnachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, kann die Gültigkeit des Tickets vorübergehend ausgesetzt und die Nutzung verweigert werden,
  • die Berechnung der Parkdauer erfolgt gemäß den Regeln des Dienstleisters. Dabei wird jeder vollständig begonnene Tag separat berechnet. Der Kunde bzw. Nutzer der Webseite ist verpflichtet, diese Berechnung beim Kauf zu berücksichtigen.

2.4. Ungültige oder unrechtmäßig übertragene Tickets:

  • Der Dienstleister ist berechtigt, solche Tickets zu sperren und zu widerrufen.
  • Die betroffenen Ticketinhaber werden per E-Mail informiert.
  • Für ungültig erklärte Tickets besteht keine Verpflichtung des Dienstleisters zur Erstattung oder Schadensersatzleistung.

2.5. Während des Buchungsvorgangs muss der Kunde folgende Daten angeben:

  • geplante Einfahrts- und Ausfahrtszeit des Fahrzeugs,
  • amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs.

2.6. Bei Verlängerung der Parkdauer, Verspätung oder Flugstornierung ist der Kunde verpflichtet, den Dienstleister per E-Mail unter info@parkolomester.hu zu informieren. Telefonische Meldungen werden vom Dienstleister nicht akzeptiert.

2.7. Eine Parkplatzreservierung kann spätestens 12 Stunden vor Beginn der Parkzeit storniert oder gelöscht werden.

2.8. Die minimale buchbare Parkdauer beträgt 1 Tag (24 Stunden), die maximale Parkdauer beträgt 365 Tage.

2.9. Nach Bestätigung der Reservierung sendet der Dienstleister automatisch eine Bestätigung an die registrierte E-Mail-Adresse.

  • Diese Bestätigung ist verbindlich und begründet einen Vertrag zwischen den Parteien.
  • Der Inhalt dieser E-Mail sollte ausgedruckt und während der Nutzung des Parkplatzes dem Betreiberpersonal vorgelegt werden. Ohne diese Bestätigung kann die Parkplatznutzung nicht gewährleistet werden.
     

3. Bedingungen der Parkplatznutzung

 

3.1. Der Parkplatz ist täglich rund um die Uhr (24 Stunden) und ganzjährig geöffnet. Die Öffnungszeiten können jedoch aus unvorhersehbaren Gründen (z. B. höhere Gewalt, Krankheit) geändert werden.

3.2. Für die Nutzung des Parkplatzes ist eine vorherige Registrierung erforderlich, die online oder telefonisch erfolgen kann.

  • Bei vorhandener freier Kapazität kann der Parkplatz auch ohne vorherige Reservierung genutzt werden, jedoch kann in diesem Fall kein Stellplatz garantiert werden.

3.3. Bei der Ankunft auf dem Parkplatz ist der Kunde verpflichtet:

  • vor dem Parkplatzbüro anzuhalten, das Fahrzeug abzustellen und im Büro eine Parkkarte anzufordern,
  • nach Ausstellung der Parkkarte wird das Fahrzeug vom Parkplatzpersonal auf den zugewiesenen Stellplatz gebracht.

3.4. Der Kunde ist verpflichtet, den Fahrzeugschlüssel an das Parkplatzpersonal zu übergeben, sofern er dies nicht ausdrücklich verweigert.

Bei Verweigerung der Schlüsselübergabe:

  • übernimmt der Dienstleister keine Verantwortung für das Fahrzeug während der Parkdauer,
  • bleibt der Kunde weiterhin verpflichtet, die reguläre Parkgebühr vollständig zu bezahlen.

 

3.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Parkkarte bis zum Ende der Parkdauer aufzubewahren, da diese berechtigt zu:

  • der Herausgabe des Fahrzeugs,
  • der Nutzung des Transferservices.

3.6. Bei Verlust der Parkkarte darf das Fahrzeug ausschließlich nach Nachweis des Eigentums sowie der Identität des Kunden herausgegeben werden. Hierzu müssen offizielle Dokumente vorgelegt werden.

 

4. Ablauf des Flughafentransfers

 

4.1. Der Betreiber stellt mit eigenen Kleinbussen oder Personenkraftwagen einen Hin- und Rücktransfer zwischen dem Parkplatz und den Terminals 1, 2A und 2B des Flughafens Budapest Liszt Ferenc sicher.

4.2. Die Kosten für den Flughafentransfer sind in der jeweils gültigen Parkgebühr enthalten.

4.3. Zur Nutzung des Transferservices muss der Kunde die Parkkarte übernehmen.

  • Bei der Abreise kann der Transfer zum ausgewählten Terminal nur mit der Parkkarte in Anspruch genommen werden.
  • Bei der Rückkehr muss der Kunde nach der Landung des Flugzeugs und nach Erhalt des Gepäcks unter der auf der Parkkarte angegebenen Telefonnummer den Transferbedarf melden.

 

4.4. Der Transferservice erfolgt nicht nach einem festen Fahrplan, steht jedoch rund um die Uhr zur Verfügung.

  • Der Betreiber verpflichtet sich, nach Anforderung eines Ankunftstransfers innerhalb von 0–15 Minuten und beim Rücktransfer innerhalb von 10–20 Minuten die Abfahrt des Transfers zu ermöglichen. Die tatsächliche Wartezeit ist üblicherweise kürzer.
  • Die Fahrzeit zwischen Parkplatz und Terminals beträgt ca. 5–10 Minuten und hängt von den aktuellen Verkehrsbedingungen ab.

 

4.5. Der Betreiber unternimmt alle zumutbaren Maßnahmen, um einen pünktlichen Transfer sicherzustellen. Er übernimmt jedoch keine Haftung für mögliche Verzögerungen, die entstehen durch:

  • technische Störungen,
  • Verkehrsbehinderungen oder behördliche Maßnahmen,
  • Wetterbedingungen.

4.6. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, rechtzeitig am Parkplatz einzutreffen und ausreichend Zeit für die Verwaltung, Abwicklung sowie den Transfer einzuplanen, damit der Flughafen rechtzeitig erreicht werden kann.

 

5. Verkehrsordnung auf dem Parkplatz

 

5.1. Auf dem Parkplatzgelände gelten die Vorschriften der ungarischen Straßenverkehrsordnung (KRESZ).

  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 5 km/h.
  • Die Parkordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit dem Befahren des Parkplatzes bzw. mit dem Überschreiten der Schrankenlinie in Kraft.

 

5.2. Nach der Einfahrt ist der Fahrzeugführer verpflichtet, vor dem Parkplatzbüro anzuhalten und die Anweisungen des Personals abzuwarten.

  • Das Parken wird durch das Personal durchgeführt oder angeleitet, wenn der Kunde die Übergabe der Fahrzeugschlüssel verweigert.
  • Bei einem Parkvorgang ohne Schlüsselübergabe haftet der Fahrzeugführer für Schäden, die an anderen Fahrzeugen verursacht werden.
  • Eventuelle Schäden werden in einem Protokoll dokumentiert und die zuständigen Behörden werden informiert.

 

5.3. Bei der Ein- und Ausfahrt werden die Kennzeichen sowie die Fahrzeuge durch ein Sicherheitssystem mit Kameras aufgezeichnet.

  • Fahrzeuge müssen verschlossen und ausreichend gesichert abgestellt werden.
  • Für Wertgegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden, übernimmt der Dienstleister keine Haftung.

5.4. Die Feuerwehrzufahrten sowie Verkehrs- und Rettungswege auf dem Parkplatzgelände müssen jederzeit freigehalten werden.

  • Bei Verstoß gegen diese Regel ist der Betreiber berechtigt, das Fahrzeug zu versetzen oder entfernen zu lassen.
  • Für Schäden, die aus solchen Maßnahmen entstehen, trägt der Kunde die vollständige Verantwortung.

 

5.5. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die durch andere Kunden verursacht wurden.

  • Solche Fälle fallen ausschließlich in den Verantwortungsbereich des verursachenden Dritten.

 

5.6. Der Dienstleister ist im Falle höherer Gewalt berechtigt, Fahrzeuge umzusetzen oder entfernen zu lassen.

Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere:

  • Brände,
  • Naturkatastrophen,
  • behördliche Maßnahmen,
  • Terroranschläge,
  • sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

 

5.7. Der Kunde ist verpflichtet, die Parkkarte bis zum Ende der Parkdauer aufzubewahren.

  • Bei der Ausfahrt überprüft das Personal anhand der Parkkarte die Berechtigung zur Fahrzeugausgabe.

 

Im Parkplatzbereich ist Folgendes verboten:

  • Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (KRESZ) sowie gegen Arbeitsschutzvorschriften.
  • Vorsätzliche Beschädigung des Parkplatzes oder der Transferfahrzeuge.
  • Rauchen außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche.
  • Konsum alkoholischer Getränke.
  • Betreten des Parkplatzgeländes in alkoholisiertem Zustand oder unter Einfluss von berauschenden bzw. bewusstseinsverändernden Substanzen. Dies ist strengstens untersagt.
  • Lagerung explosiver oder leicht entzündlicher Materialien.
  • Längeres Laufenlassen von Fahrzeugmotoren.
  • Unbeaufsichtigtes Zurücklassen von Kindern oder Haustieren.
  • Unsachgemäße Nutzung der zugewiesenen Stellplätze.
  • Nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Transferfahrzeuge.
  • Vermüllung oder Verschmutzung des Parkplatzgeländes.

 

6. Sicherheitsmaßnahmen und technische Schutzmaßnahmen

6.1. Beim Befahren des Parkplatzes und während der Aufnahme des Parkvorgangs führt der Dienstleister gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften eine Datenerfassung durch. Diese dient dem Nachweis, der Dokumentation sowie Sicherheitszwecken im Zusammenhang mit der Nutzung der Parkdienstleistung.

 

6.2. Die durch das Kamerasystem erstellten Aufnahmen über Fahrzeuge und Kunden werden vom Dienstleister ausschließlich für Zwecke verwendet, die mit dem Betrieb des Parkplatzes zusammenhängen.

Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, werden maximal 72 Stunden gespeichert und anschließend automatisch gelöscht.

Aufnahmen von Fahrzeugen werden für einen Zeitraum von 30 Tagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gespeichert.

 

6.3. Bei Beginn der Parkdauer erhält der Kunde eine Parkkarte, welche die Fahrzeugdaten sowie die für die Abwicklung des Parkvorgangs erforderlichen Informationen enthält.

Der Kunde ist verpflichtet, die Parkkarte bis zum Ende der Parkdauer aufzubewahren.

Bei Verlust der Parkkarte beträgt die Ersatzgebühr 3.000 HUF, welche die administrativen Kosten abdeckt.

Bei Ersatz mehrerer Karten wird die Gebühr für jede einzelne Karte separat berechnet.

 

6.4. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für Verschmutzungen oder Naturereignisse, die während der Außenlagerung des Fahrzeugs entstehen.

Ebenso übernimmt der Betreiber keine Haftung für Gegenstände oder Wertgegenstände, die im Fahrzeuginnenraum oder im Kofferraum zurückgelassen werden.

Im Interesse der Sicherheit wird den Kunden empfohlen, keine Wertgegenstände im Fahrzeug aufzubewahren.

 

6.5. Schäden am Fahrzeug müssen vom Kunden nachgewiesen werden, insbesondere dass diese auf dem Parkplatzgelände entstanden sind.

Für bereits vor der Einfahrt vorhandene Schäden übernimmt der Dienstleister keine Haftung.

 

6.6. Sollte eine Streitigkeit über den Zustand des Fahrzeugs entstehen, ist der Kunde verpflichtet, Abweichungen gegenüber dem vom Dienstleister dokumentierten Fahrzeugzustand nachzuweisen.

Die Kosten der Beweisführung trägt der Kunde auch dann, wenn der Nachweis erfolgreich erbracht wird.

6.7. Den Kunden wird empfohlen, vor Beginn der Parkdauer Fotos vom Fahrzeug anzufertigen.

Unterbleibt dies oder liegen keine entsprechenden Beweise vor, übernimmt der Dienstleister keine Haftung für strittige Schadensfälle.

 

6.8. Der Dienstleister ist berechtigt, während der Parkdauer Foto- oder Videoaufnahmen von den Fahrzeugen anzufertigen.

Diese Aufnahmen dürfen ausschließlich zu Beweiszwecken verwendet werden.

Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung erklärt sich der Kunde mit der Erstellung und Verarbeitung solcher Aufnahmen einverstanden.

 

6.9. Bei der Erstellung von Fotos oder Videos zu Marketingzwecken werden Kennzeichen sowie sonstige identifizierende Merkmale unkenntlich gemacht.

Der Kunde kann verlangen, dass zu Marketingzwecken erstellte Aufnahmen seines Fahrzeugs nicht verwendet werden. Dies kann dem Kundenservice des Dienstleisters mitgeteilt werden.

 

7. Haftung

 

7.1. Bei der Außenlagerung von Fahrzeugen übernimmt der Betreiber keine Haftung für Verschmutzungen, Naturereignisse sowie Schäden, die durch Dritte verursacht wurden.

 

7.2. Der Parkplatz darf ausschließlich bestimmungsgemäß genutzt werden.

Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass:

  • das Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen bleibt,
  • keine Wertgegenstände sichtbar im Fahrzeug zurückgelassen werden.

 

7.3. Nicht fahrbereite Fahrzeuge sowie Lastkraftwagen mit Ladung dürfen auf dem Parkplatz nicht abgestellt werden.

 

7.4. Die Nutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.

 

7.5. Der Parkplatz übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unbeaufsichtigte oder frei herumlaufende Tiere sowie durch Wildtiere verursacht werden.

 

7.6. Der Parkplatz und dessen Betreiber übernehmen keine Haftung für Personenschäden, die auf dem Parkplatzgelände entstehen.

 

7.7. Der Parkplatz übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Verletzungen von Kindern, unabhängig davon, ob diese beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt auf dem Parkplatzgelände entstehen.

 

7.8. Der Parkplatzbetreiber übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf dem Parkplatzgelände entstehen, einschließlich Schäden aufgrund von:

  • Feuer,
  • Explosion,
  • Terroranschlägen,
  • Naturkatastrophen,
  • Kriegshandlungen,
  • sonstigen unvermeidbaren Ereignissen.

Dies gilt sowohl für unmittelbare als auch mittelbare Schäden.

 

7.9. Der Dienstleister schließt jede Haftung für Schäden aus, die durch Verzögerungen während der Erbringung des Transferservices entstehen (z. B. Verpassen eines Fluges), sowie für Folgen von Unfällen, einschließlich:

  • Personenverletzungen,
  • direkten oder indirekten Schäden,
  • dauerhafter Behinderung,
  • Invalidität,
  • Todesfällen.

Die Nutzung der Transferfahrzeuge erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

Da der Transfer als kostenlose Zusatzleistung angeboten wird, übernimmt der Dienstleister keine Haftung für Schäden aus Unfällen und eine solche Haftung kann vom Dienstleister nicht erwartet werden.

Für Unfallschäden der Transferfahrzeuge haftet der jeweilige Fahrzeugführer.

Schäden oder Bußgelder, die daraus entstehen, dass Fahrgäste die Sicherheitsgurte nicht benutzen, gehen zu Lasten der jeweiligen Fahrgäste.

 

8. Preise und Zahlung

 

8.1. Die jeweils gültige Preisliste ist auf der Webseite des Dienstleisters sowie im Parkplatzbüro einsehbar.

 

8.2. Die Parkgebühr ist vom Kunden bei der Ankunft in bar oder bei einem vorher online erworbenen Ticket durch Banküberweisung zu bezahlen.

 

8.3. Bereits erworbene Tickets können innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer zurückerstattet werden, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen.

 

8.4. Überschreitet der Kunde die ursprünglich gebuchte Parkdauer, ist die Differenz entsprechend der jeweils gültigen Preisliste nachzuzahlen.

 

8.5. Bei Nutzung des Parkplatzes ohne Zahlung ist der Dienstleister berechtigt, das Fahrzeug zurückzuhalten und bis zur vollständigen Begleichung der Forderung ein Pfandrecht auszuüben.

 

11. Beschwerdemanagement

 

Beschwerden können schriftlich per E-Mail an info@parkolomester.hu oder persönlich beim Kundenservice eingereicht werden.

Die Bearbeitung von Beschwerden erfolgt in der Regel innerhalb von 15 Werktagen.

Für die Tätigkeit des Dienstleisters gelten das Ungarische Bürgerliche Gesetzbuch (Ptk.) sowie die jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften.

Bei Streitigkeiten erkennen sowohl der Dienstleister als auch der Nutzer der Dienstleistung das ungarische Rechtssystem sowie die ausschließliche Zuständigkeit der ungarischen Gerichte an.

 

12. Sonstige Bestimmungen

 

12.1. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Dienstleister und dem Nutzer findet ausschließlich das ungarische Recht Anwendung.

 

12.2. Auslegung der Bestimmungen

Die Auslegung dieser Parkordnung erfolgt in jedem Fall auf Grundlage des ursprünglichen ungarischen Textes und unter Berücksichtigung der ungarischen Rechtspraxis, auch dann, wenn die Parkordnung in andere Sprachen übersetzt wurde.

 

12.3. Haftungsausschluss bei Übersetzungen

Für Schäden, die aus sprachlichen Übersetzungsfehlern oder aus einer fehlerhaften Interpretation einzelner Teile dieser Parkordnung oder der Webseite entstehen, übernehmen der Dienstleister und der Übersetzer keine Haftung.

Die Bestimmungen sind in jedem Fall ausschließlich anhand des ursprünglichen ungarischen Textes auszulegen und anzuwenden.

 

 

Gültig ab: 31. Januar 2025

 

 


Létrehozva: 2025.01.31.    Verzió: 2.0     Állapot: Legfrissebb/Aktuális      Módosított Verzió: Igen         

Módosítás leírása: Vállalkozás adatai


 

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